Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas – Australien
Die Royal Commission in Australien untersuchte von 2013 - 2017, wie australische Institutionen (Schulen, Kirchen, Sportvereine, Regierungseinrichtungen) mit Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch umgehen. Zum Wohl von Kindern deckt die Kommission auf, wo Systeme darin versagen, Kinder zu schützen, und gibt Empfehlungen, wie Gesetze, Verhaltensregeln und Praktiken verbessert werden müssen.
Wir finden, dass jeder interessierte Zeuge das Recht auf eine sachliche Darstellung der Fakten hat, um auf Bemerkungen und Vorwürfe Außenstehender adäquat reagieren zu können. Sie sei hier gegeben.
Vom 27.07.-14.08.2015 fand die öffentliche Anhörung von Jehovas Zeugen statt. Es wurden angehört:
- zwei weibliche Missbrauchsüberlebende,
- die damals verantwortlichen Ältesten und Aufseher,
- der Rechtsanwalt des Zweigbüros Australien sowie
- Geoffrey Jackson, Mitglied der Leitenden Körperschaft, per Videoübertragung aus Toowoomba (AU).
Die amtlichen Mitschriften aller acht Befragungstage sind auf der offiziellen Website der staatlichen Untersuchungskommission abrufbar:
http://www.childabuseroyalcommission.gov.au/case-study/636f01a5-50db-4b59-a35e-a24ae07fb0ad/case-study-29,-july-2015,-sydney.aspx
Die Aussage von Geoffrey Jackson (14.08.2015, in Englisch) ist hier abrufbar:
Transkript (Tag 155).pdf
Übersetzung:
"53 Seit 1950 hat Watchtower Australien Vorwürfe, Berichte oder Anklagen von sexuellen Kindesmissbrauch gegen 1.006 Mitglieder der Organisation der Zeugen Jehovas in Australien aufgezeichnet."
"54 Diese aufgezeichneten Vorwürfe, Berichte oder Anklagen beziehen sich auf mindestens 1.800 vermutliche Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch."
"56 ... Die Daten belegen, dass 28 vermutliche Vergewaltiger als Älteste oder Dienstamtgehilfen ernannt wurden, nachdem sie des sexuellen Kindesmissbrauchs beschuldigt worden waren."
Kernaussagen von Geoffrey Jackson
gemäß offiziellem Transkript Tag 155
... zur Zwei-Zeugen-Regelung:
Leitender Anwalt Angus Stewart (AS):
Nun zu einem anderen Aspekt, mit dem wir uns beschäftigt haben, nämlich die Frage der Zwei-Zeugen-Regel. Ihnen wird bekannt sein, dass, wenn es kein Geständnis gibt, dann zwei Zeugen des ernsthaften Fehlverhaltens benötigt werden, damit genügend Beweise vorliegen, um ein Rechtskommittee einzuberufen. Gibt es dafür eine biblische Grundlage?
Geoffrey Jackson, Mitglied der Leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas (GJ):
Absolut. Wenn ich Sie zum Buch Matthäus mitnehmen darf, Kapitel 18, das ist auf Seite 1330, hier stehen die Worte unseres Herrn – Vers 16 – die Worte unseres Herrn Jesus Christus. Er lautet im Sinne eines rechtlichen Rahmens:
"Wenn er aber nicht hört, nimm noch einen oder zwei mit dir, damit jede Sache aus dem Mund von zwei oder drei Zeugen festgestellt werde." (Matthäus 18:16)
AS:
Sie haben sich auf Matthäus 18:16 bezogen. Wenn ich das richtig verstehe – sonst korrigieren Sie mich bitte – , ist das wiederum tatsächlich eine Bezugnahme auf 5. Mose 19:15. Mit anderen Worten, was Jesus hier machte, war ein Rückbezug auf den Aspekt des Mosaischen Gesetzes, der sich mit dem Beweis [einer Missetat] befasst.
GJ:
Er zitierte aus dem Mosaischen Gesetz, wie er es oft tat, aber er gab ihm eine christliche Anwendung.
AS:
Aber das ist ein Element aus dem Mosaischen Gesetz, wie es in 5. Mose 19:15 steht; ist das richtig?
GJ:
Richtig, ein Element, das sowohl im Alten wie im Neuen Testament steht.
AS:
Was mich interessiert, und vielleicht können Sie mir dabei helfen, ist, warum man das auf einen Fall von sexuellem Missbrauch anwendet, wenn das, worum es in der Referenz von Matthäus geht, offensichtlich nicht eine Frage von sexuellem Missbrauch ist?
GJ [führt 2. Korinther 13:1 und 1. Timotheus 5:19 an und erläutert, um die geistige Reinheit der Versammlung zu bewahren, blieben die Beweisregeln immer gleich.]
AS:
Mr. Jackson, genau darauf will ich hinaus. Sie werden 5. Mose 22:23-27 kennen – und vielleicht können wir das aufschlagen? Das ist auf Seite 304 und lautet:
"Wenn jedoch der Mann das Mädchen, das verlobt war, auf dem Feld gefunden hat, und der Mann hat sie gepackt und hat bei ihr gelegen, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben, und dem Mädchen sollst du nichts tun. Das Mädchen hat keine Sünde, die den Tod verdient, denn wie wenn sich ein Mann gegen seinen Mitmenschen erhebt und ihn, ja eine Seele, tatsächlich ermordet, so ist es in diesem Fall. Denn auf dem Feld hat er sie gefunden. Das Mädchen, das verlobt war, schrie, aber da war niemand, der ihr zu Hilfe kam." (5. Mose 22:25-27)
AS:
Der Punkt bei dem letzten Beispiel ist, dass es keinen zweiten Zeugen gibt, weil die Frau sich auf dem Feld befindet; sie schrie, aber da war niemand, um ihr zu helfen. Sind Sie damit einverstanden?
GJ:
Darf ich erklären, Mr Stewart, dass – sehen Sie, ich denke, dass schon einige Zeugen bezeugt haben, dass das Zwei-Zeugen-Erfordernis unter Umständen ... Ich denke, es wurde ein Beispiel gegeben ...
AS:
Ich komme noch darauf, Mr Jackson. Wir kommen schneller und leichter voran, wenn wir uns immer nur um jeweils einen Schritt kümmern. Der jetzige Schritt ist: Sind Sie einverstanden, dass in diesem Beispiel ein Fall beschrieben ist, wo außer der Frau selbst kein weiterer Zeuge anwesend war?
GJ:
Da war kein anderer Zeuge außer der Frau selbst, aber dazu kamen die Umstände.
AS:
Ja. Nun, die Umstände waren, dass sie auf dem Feld vergewaltigt wurde?
GJ:
Mmmh-hmmm. Ja, das waren die Umstände.
AS:
Obwohl es nur einen Zeugen gab, war es trotzdem ausreichend für den Beschluss, den Mann zu Tode zu steinigen.
GJ:
Mmmh-hmm. Ja.
AS:
Und trifft es nicht zu, dass Jesus, wäre er über einen Fall von sexuellem Missbrauch befragt worden, sich auf diesen Teil von 5. Mose bezogen haben würde und gesagt hätte, man benötige keine zwei Zeugen?
GJ:
Ich würde Jesus das ganz bestimmt gern fragen, und ich kann es im Moment nicht, ich hoffe aber in Zukunft. Aber das ist eine hypothetische Frage, wenn wir die Antwort wüssten, könnten wir das bestätigen, was Sie sagten.
... über Gemeinschaftsentzug:
AS:
Mr Jackson, Sie sagen, [Jehovas Zeugen] haben die Wahl wegzugehen oder nicht. Für jemanden, der weggehen will, vielleicht weil er von jemandem in der Organisation missbraucht wurde und nicht das Gefühl hat, dass die Sache ordentlich und adäquat behandelt worden ist – für ihn ist es eine schwierige Wahl, oder? Denn er muss wählen zwischen -
GJ:
Ich stimme zu, ja.
AS:
Und es kann für ihn eine grausame Wahl sein, oder?
GJ:
Ich stimme zu, es ist eine schwierige Wahl.
AS:
Und es kann persönlichkeitszerstörend sein, denn man kann sein ganzes soziales Netzwerk und seine Familie verlieren?
GJ:
Das kann der Fall sein, ja.
AS:
Würden Sie dann zustimmen, dass – wenn man Menschen vor diese Wahl stellt, durch dieses System des Gemeinschaftsentzugs, oder Ächtung, wie man es manchmal nennt – dass dies entgegengesetzt zum Glauben der Zeugen Jehovas an die Freiheit der religiösen Wahl ist?
GJ:
Nein, das akzeptiere ich nicht. Ich finde, Sie springen da zu einer Schlussfolgerung, aber ich verstehe, dass Sie diese Meinung haben.
... über Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer:
Richter McClellan (MC):
Wissen Sie, Mr Jackson, ich fürchte, dass die Kommission ein Entschädigungsprogramm für [Missbrauchs-] Überlebende erwägt. Sind Sie sich dessen bewusst?
GJ:
Ich hörte, dass es erwähnt wurde, Euer Ehren, aber ich weiß nichts über Details.
MC:
Einer der Vorschläge ist, ein nationales oder anderes Programm einzurichten, in dem sich alle Einrichtungen, in denen Menschen missbraucht wurden, zusammentun und für eine unabhängige Entscheidungsfindung sorgen, die eine gerechte Verteilung von Entschädigungen an die Opfer ermöglicht. Verstehen Sie?
GJ:
Ich verstehe, Euer Ehren.
MC:
Wären Zeugen Jehovas bereit, in einer gemeinsamen Einrichtungen mit anderen Institutionen, in denen Menschen missbraucht wurden, zu kooperieren?
GJ:
Euer Ehren, die Antwort ist: Wir müssten die Details kennen. Aber die Möglichkeit, dass wir sicherstellen, dass Opfern Hilfe gegeben wird – natürlich, das ist eine Möglichkeit.
MC:
Bedeutet das, dass Jehovas Zeugen sich nicht aus Prinzip weigern würden, sich mit anderen Institutionen einem koordinierten Entschädigungsprogramm anzuschließen?
GJ:
Euer Ehren, wir müssten darauf achten, dass biblisch nichts dagegen spricht. Aber es kommt oft vor, dass wir im Hinblick auf finanzielle Angelegenheiten mit anderen handeln, also ist es per se nichts, was außerhalb des Möglichen liegt.
Schlussfolgerungen des Leitenden Anwalts Angus Stewart
Interessant ist vor allem Teil 11 "Zusammenfassung der verfügbaren Erkenntnisse" ab Seite 126. Er zeigt die bisher gebräuchliche Verfahrensweise, erläutert die Auswirkungen und empfiehlt Anpassungen und Verbesserungen. Wir übersetzen auszugsweise:
"Teil 11 Zusammenfassung der verfügbaren Erkenntnisse
Verfügbare Erkenntnisse über das Verhältnis von Zeugen Jehovas zu staatlichen Autoritäten
F1
Die Organisation der Zeugen Jehovas präsentiert ihren Mitgliedern widersprüchliche und mehrdeutige Lehren in Bezug auf ihr Verhältnis zu staatlichen Autoritäten und fördert damit ein Misstrauen gegenüber solchen Autoritäten.
Verfügbare Erkenntnisse über geschichtliche Kindesmissbrauch-Daten
F2
Seit 1950 hat die Organisation der Zeugen Jehovas in Australien Vorwürfe von sexuellem Kindesmissbrauch gegen 1.006 ihrer Mitglieder erhalten, die sich auf mindestens 1.800 Opfer beziehen, und hat in diesem Zeitraum nicht einen einzigen Vorwurf der Polizei oder anderen Autoritäten gemeldet, obwohl sogar 579 der Beschuldigten gestanden, sexuellen Kindesmissbrauch begangen zu haben.
F3
Die Organisation der Zeugen Jehovas in Australien erhält pro Monat etwa drei bis vier Meldungen von vermutlichem sexuellem Kindesmissbrauch.
Verfügbare Erkenntnisse über die Autorität der Leitenden Körperschaft
F39
Die Aussage von Mr Spinks, dass das Australische Zweigbüro die volle Autorität habe, Dokumente, Seminare, Briefe an Älteste und Briefe an Verkündiger ohne die Billigung oder Zustimmung der Leitenden Körperschaft zu erstellen, wird zurückgewiesen.
F40
Die Leitende Körperschaft besitzt Autorität in Hinblick auf alle Publikationen im Namen der Organisation der Zeugen Jehovas, und jeder Standpunkt oder jede Sichtweise, die derjenigen der Leitenden Körperschaft entgegengesetzt ist, wird nicht toleriert.
Verfügbare Erkenntnisse über das Untersuchungsverfahren
F41
Unter keinen Umständen sollte die Überlebende eines sexuellen Übergriffes ihre Anklage in Gegenwart der Person machen müssen, die sie angegriffen hat, und im Gegensatz zum heutigen Standpunkt sollten die Dokumente, Handbücher und Anweisungen der Organisation der Zeugen Jehovas dies deutlich machen.
F42
Die Bedingung, dass zwei oder mehr Augenzeugen desselben Vorfalls benötigt werden, wenn ein Geständnis des Beschuldigten fehlt [... d.h. die Zwei-Zeugen-Regel] ...
a) bedeutet, dass im Hinblick auf sexuellen Kindesmissbrauch, der fast immer im Verborgenen geschieht, bei einem schuldigen Angeklagten sehr oft keine Schuld festgestellt wird
b) bewirkt, dass Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch sich unbeachtet und nicht unterstützt fühlen, wenn am Ende der Vorwurf von sexuellem Kindesmissbrauch nicht aufrechterhalten wird
c) ist eine Gefahr für Kinder in der Organisation der Zeugen Jehovas, denn ihre Folge ist, dass sehr oft nichts gegen einen Missbrauchstäter in der Organisation unternommen wird
d) wird von der Organisation der Zeugen Jehovas scheinbar nicht beim Vorwurf des Ehebruchs angewandt, was nahelegt, dass Ehebruch von der Organisation wichtiger genommen wird als sexueller Kindesmissbrauch
e) muss von der Organisation der Zeugen Jehovas überprüft werden, um sie abzuschaffen oder sie wenigstens umzuformulieren, um zu gewährleisten, dass sichere Entscheidungen, ob jemand des sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig ist, leichter getroffen werden können.
F43
Die Bedingung, dass nur Älteste (d.h. Männer) an der Entscheidungsfindung im Untersuchungsverfahren beteiligt sind, ob jemand sexuellen Kindesmissbrauch begangen hat, ...
a) ist ein grundlegender Mangel in diesem Verfahren, der die Beschlüsse schwächt, indem er Frauen ausschließt, und
b) muss von der Organisation der Zeugen Jehovas überprüft werden, um eine sinnvolle Rolle von Frauen zu gewährleisten.
Verfügbare Erkenntnisse über das Rechtskommittee-Verfahren
F46
Im derzeitig vorgeschriebenen Rechtskommittee-Verfahren wird die Klägerin eines sexuellen Kindesmissbrauchs daran gehindert, jemanden zur Unterstützung neben sich zu haben.
F48
Die derzeit vorgeschriebene Vorgehensweise, auf Anklagen von sexuellem Kindesmissbrauch innerhalb der Organisation der Zeugen Jehovas zu reagieren, ist großenteils auf die Rechte und den Komfort des Angeklagten ausgerichtet, mit wenig Rücksicht auf die Bedürfnisse eines Missbrauchsopfers.
Verfügbare Erkenntnisse über Sanktionen – Zurechtweisung
F50
Da es die Verfahrensweise oder Praxis der Organisation der Zeugen Jehovas ist, Beschuldigungen von sexuellem Kindesmissbrauch nicht der Polizei zu melden (außer wenn es das Gesetz verlangt), und im Falle, dass ein bekannter Missbraucher bereut und aus diesem Grund nur zurechtgewiesen und nicht ausgeschlossen wird, bleibt er in der Versammlung und bleibt eine Gefahr für Kinder in der Versammlung.
F51
Das System, die Gründe einer Zurechtweisung nicht bekanntzugeben, bedeutet, dass Mitglieder der Versammlung nicht vor dem Risiko gewarnt werden, das solch ein Missetäter für Kinder in der Versammlung darstellt.
Verfügbare Erkenntnisse über Sanktionen – Gemeinschaftsentzug
F53
Da es die Verfahrensweise oder Praxis der Organisation der Zeugen Jehovas ist, Beschuldigungen von sexuellem Kindesmissbrauch nicht der Polizei zu melden (außer wenn es das Gesetz verlangt), wenn ein bekannter Missbraucher ausgeschlossen wird, bleibt er in der Gemeinde und bleibt ein Risiko für Kinder in der Gemeinde.
F54
Die Sanktion des Gemeinschaftsentzugs tut nichts zum Schutz von Kindern in der Gemeinde.
Verfügbare Erkenntnisse über Meldungen
F55
Vor dieser Studie hat die Organisation der Zeugen Jehovas in Australien Versammlungsälteste nicht auf ihre Pflichten zur Meldung begangener Straftaten an die Polizei unter § 316 des Crimes Act 1900 (NSW) hingewiesen.
F56
Dieser Bericht wird der Law Society of New South Wales [Anwaltsvereinigung] mitgeteilt mit Bezug auf das Verhalten von Mr Toole [Chef-Anwalt des Bethels Australien], der versäumt hat, Versammlungsälteste auf ihre Pflichten zur Meldung begangener Straftaten an die Polizei hinzuweisen.
Verfügbare Erkenntnisse über Mr Jacksons behauptetes Mitgefühl mit Überlebenden
F65
Mr Jacksons Versäumnis, weder die Aussage der überlebenden Zeuginnen zu lesen oder sich damit vertraut zu machen, noch die Aussage von Jehovas Zeugen zu lesen oder sich anderweitig damit vertraut zu machen, widerlegt sein behauptetes Mitgefühl mit den Überlebenden und seine behauptete Anerkennung für die Wichtigkeit ihrer Perspektive.
Verfügbare Erkenntnisse über Ächtung [Kontaktverbot bei Ausschluss]
F69
Mitglieder der Organisation der Zeugen Jehovas, die nicht mehr den Regeln und der Disziplin der Organisation unterliegen wollen, haben keine Alternative, als die Organisation zu verlassen, was erfordert, dass sie sich von ihr trennen.
F70
Die Verfahrensweise der Organisation der Zeugen Jehovas, von ihren Anhängern zu verlangen, diejenigen aktiv zu meiden, die die Organisation verlassen ...
a) macht es einem extrem schwierig, die Organisation zu verlassen
b) ist grausam für diejenigen, die gehen, und für ihre Freunde und Familie, die zurückbleiben
c) ist besonders grausam für diejenigen, die in der Organisation sexuellen Kindesmissbrauch erlitten haben und die gehen wollen, weil sie empfinden, dass ihre Klage nicht angemessen behandelt wurde
d) ist offensichtlich nicht mit der Bibel zu rechtfertigen, die zu ihrer Unterstützung zitiert wird
e) wurde angenommen und durchgesetzt zu dem Zweck, Menschen vom Verlassen der Organisation abzuhalten und so ihre Mitgliedschaft zu behalten, und
f) ist im Konflikt mit der von der Organisation erklärten Befürwortung der freien Religionswahl und mit dem Glauben, dass Jehova Gott ein mitfühlender Gott ist, der den Wert und die Würde aller menschlicher Wesen anerkennt.
Angus Stewart SC [Leitender Anwalt]
25 September 2015"
Abschlussbericht der Royal Commission
Der Abschlussbericht der Royal Commission über Fallstudie Nr. 29 (Jehovas Zeugen) wurde im Oktober 2016 veröffentlicht. Die zusammenfassenden Schlussfolgerungen findest du ab Seite 77.
Download des Kommissionsberichts (engl.) (810 KB)